Ausländerausweis... das klingt ja beinahe böse. Seit gestern habe ich ihn, den schweizer Ausländerausweis "B" - ohne Berechtigung zu Erwerbstätigkeit, gültig für die ganze Schweiz. Seit gestern bin ich nun also legaler Bewohner der Alpenrepublik - und eben "Ausländer" oder"ausländischer Mitbürger". Gastarbeiter bin ich nicht, denn es ist ja der Ausländerausweis "B".Ich habe beinahe das Gefühl das diese Plastikhülle mit den beiden bedruckten Pappkarten und dem Paßfoto darin etwas Ruhe in mein selbstgewähltes Pendlerleben bringt. Das ist sicherlich eine Illusion, der ich aber gerne nachhänge, solange sie sich mir bietet

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